Nach dem nunmehr vorliegenden Anwendungsschreiben des BMF zur Durchführung von Kassennachschauen ist damit zu rechnen, dass neben den bereits bekannten Umsatz- und Lohnsteuernachschauen, besonders hiervon in erheblichem Umfang im Bereich der bargeldintensiven Betrieben Gebrauch gemacht wird.
Dies nicht zuletzt, weil in den letzten Jahren durch entsprechende Medienberichte zu Kassenmanipulationen und den dadurch verursachten Steuerausfällen, der Gesetzgeber durch öffentlichen Druck zum Handeln veranlasst wurde.
Der Übergang zur Außenprüfung und/oder ein sich anschließendes Strafverfahren sind möglich.
Dann erscheint die Steuerfahndung nicht wie üblich morgens um 8.00 Uhr zur Durchsuchung, sondern hat die Steuerhinterziehung, bzw. die Vorbereitung der Hinterziehung bereits festgestellt.
Im Vorfeld, und bevor es zu spät ist, helfen wir gerne bei der Erstellung strafbefreiender Selbstanzeigen.
Auch im Rotlicht-Milieu sind, seit Geltung des Prostitutionsschutzgesetzes und den dort normierten Aufzeichnungspflichten für die Bordellbetreiber sowie der dort freischaffenden „Unternehmerinnen“ , auch verstärkt „steuerlich motivierte Razzien“ zu erwarten; nach dem Motto: Die Steuerfahndung findet immer was !
Das heißt aber nicht, dass „schwere Jungs“ und „leichte Mädchen“ immer Fälle der schweren Steuerhinterziehung sind.
Bei Bedarf wählen Sie direkt: 0175 598 222 3